Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Kath. Kindertageseinrichtung St. Bonifatius Lippstadt
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Krankheitsfälle

Alle Familien kennen die Situation, dass ein Kind krank wird. Häufig kommen Husten, Schnupfen, Fieber oder auch Magen-Darm-Erkrankungen plötzlich und über Nacht. Gerade berufstätige Eltern stehen dann vor einer Herausforderung der Betreuung ihres Kindes.
Bei sehr schwachen Symptomen ist man auch als Eltern manchmal verunsichert und fragt sich "Darf mein Kind den Kindergarten besuchen?"
Ihr Kind besucht nun eine sogenannte Gemeinschaftseinrichtung. Es spielt, lebt und lernt täglich mit vielen anderen Kindern und Erwachsenen, die wiederum auch in Familien eingebunden sind. Die Gefahr einer raschen Krankheitsverbreitung ist daher sehr groß.
Wir appellieren an Sie als Eltern! Sie kennen Ihre Kinder am besten, können meistens einschätzen, wie Ihr Kind sich fühlt und ob sich mehr als nur ein Schnupfen anbahnt. 
Bedenken Sie bitte auch neben der Ansteckungsgefahr das Wohlbefinden Ihres Kindes. Es bedeutet eine große Anstrengung den Kindergartenalltag zu bewältigen, wenn man sich nicht wohl fühlt.

Bei eindeutigen Erkrankungen von Kindern, gibt das Infektionsschutzgesetz den Umgang damit in Gemeinschaftseinrichtungen vor:

Vor der Erstaufnahme in der Kindertageseinrichtung:
Nachweis einer ärztlichen allgemeinen Impfberatung und des Masernschutzes bei allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Ansteckende Krankheiten und Meldepflicht:
Zu den ansteckenden, meldepflichtigen Krankheiten zählen z.B. Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Masern, Mumps, Kopfläuse.
Eltern müssen die Kindertageseinrichtung im Falle einer Krankheit informieren. Meldepflichtige Krankheiten werden dem örtlichen Gesundheitsamt übermittelt. Bei Verbreitung in der Kindertageseinrichtung werden die Eltern der Einrichtung informiert.

Fieber:
Ihr Kind darf die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn es 24 Stunden fieberfrei ist! (ohne Gabe von fiebersenkenden Mitteln)

Magen-Darm-Erkrankungen
Ihr Kind darf die Einrichtung erst nach 48 stunden wieder besuchen! Nur dann, wenn es beschwerdefrei ist!

Attest durch den Arzt:
Bei meldepflichtigen, ansteckenden Krankheiten benötigen Sie ein Attest durch den Arzt, in dem bestätigt wird, dass Ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.

Befugnisse der pädagogischen Fachkräfte im Krankheitsfall eines Kindes
Unsere Mitarbeiter/-innen dürfen Kindern keine Medikamente verabreichen! Dazu zählen auch zum Beispiel das Versorgen eines Kindes mit einer Salbe nach einem Wespenstich.
Wir dürfen Ihr Kind mit einem Kühl-Pack versorgen und die Temperatur messen.
Kinder die Krankheitssymptome aufweisen, sich offensichtlich krank fühlen, sich verletzt haben, müssen von den Eltern abgeholt werden, um ggf. ärztlich versorgt oder zu Hause beobachtet zu werden.

Chronisch kranke Kinder:
Kinder mit Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Anfallsleiden, Asthma etc. können wie jedes andere Kind eine reguläre Kita besuchen. Sie benötigen häufig mehr Aufmerksamkeit, Fürsorge und Verantwortung. In Absprache mit Eltern und Ärzten können diese Kinder mit Notfallmedikamenten versorgt werden. Dazu wird das pädagogische Personal entsprechend geschult.